Anlage 1 zur Straßenbahn-Bau-
und Betriebsordnung
Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen
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Bild 1 Andreaskreuz |
Der Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, daß die Strecke
elektrische Fahrleitung hat |
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Bild 2 Lichtzeichen |
Bei beengten Verhältnissen darf das Andreaskreuz neben oder über dem Lichtzeichen
angebracht sein |
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Bild 3 Lichtzeichen mit Halbschranke |
Bei beengten Verhältnissen gelten die Angaben zu Bild 2 entsprechend
Die Halbschranke darf auch senkrecht gestreift sein |
Anlage 2 zur Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Grenzwerte für Bremsungen
Die Grenzwerte a und s der Tabellen 1 und 2 gelten für leere Fahrzeuge auf
geradem ebenem Gleis.
a in m/s² = Mindestwert der mittleren Bremsverzögerung
s in m = Höchstwert des Bremsweges zwischen Beginn der Bremsbetätigung und Stillstand
v in km/h = Ausgangsgeschwindigkeit bei Beginn der Bremsbetätigung
v²
a = ----------
3,6² · 2 s
Tabelle 1
Grenzwerte bei Ausfall einer Bremse
(§ 36 Abs. 3 und 6)
- linke Spalte: v in km/h
- mittlere Spalte: a in m/s²
- rechte Spalte: s in m
20 0,77 20
30 0,87 40
40 0,95 65
50 1,03 94
60 1,06 131
70 1,07 177
80 1,07 230
90 1,08 290
100 1,09 355
Tabelle 2
Grenzwerte bei Gefahrbremsungen
(§ 36 Abs. 5 Nr. 3)
- linke Spalte: v in km/h
- mittlere Spalte: a in m/s²
- rechte Spalte: s in m
20 1,71 9
30 2,04 17
40 2,29 27
50 2,47 39
60 2,57 54
70 2,73 69
Anlage 3 zur Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte
und andere sitzplatzbedürftige Personen
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Farbe des Sinnbildes und der Bildumrandung schwarz
Farbe des Untergrundes weiß |