
Inhaltsübersicht |
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Abschnitt A : Allgemeines |
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| a) Absätze (1 ) bis (5) |
Geltungsbereich und Zuständigkeiten |
| b) Absätze (6 ) bis (9) |
Begriffsbestimmungen |
Abschnitt B : Die Signale |
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I. Hauptsignale (Hp) |
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| Absätze (10 ) bis (13) | |
| Signal Hp 0 | Halt |
| Signal Hp 1 | Fahrt |
| Signal Hp 2 | Langsamfahrt |
II. Vorsignale (Vr) |
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| Absätze (14 ) bis (19) | |
| Signal Vr 0 | Zughalt erwarten |
| Signal Vr 1 | Fahrt erwarten |
| Signal Vr 2 | Langsamfahrt erwarten |
III. Haupt- und Vorsignalverbindungen (Sv) |
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| Absatz (20 ) | |
| Signal Sv 0 | Zughalt! Weiterfahrt auf Sicht |
| Signal Sv 1 | Fahrt! Fahrt erwarten |
| Signal Sv 2 | Fahrt! Halt erwarten |
| Signal Sv 3 | Fahrt! Langsamfahrt erwarten |
| Signal Sv 4 | Langsamfahrt! Fahrt erwarten |
| Signal Sv 5 | Langsamfahrt! Halt erwarten |
| Signal Sv 6 | Langsamfahrt! Langsamfahrt erwarten |
IV. Zusatzsignale (Zs) |
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| Absätze (21 ) und (21a) | |
| Signal Zs 1 | Ersatzsignal |
| Signal Zs 2 | Richtungsanzeiger |
| Signal Zs 2v | Richtungsvoranzeiger |
| Signal Zs 3 | Geschwindigkeitsanzeiger |
| Signal Zs 3v | Geschwindigkeitsvoranzeiger |
| Signal Zs 4 | Beschleunigungsanzeiger |
| Signal Zs 5 | Verzögerungsanzeiger |
| Signal Zs 6 | Gleiswechselanzeiger |
| Signal Zs 7 | Vorsichtsignal |
| Signal Zs 8 | Falschfahrt-Auftragssignal |
V. Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten (Ts) |
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| Absatz (22 ) | |
| Signal Ts 1 | Nachschieben einstellen |
| Signal Ts 2 | Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten |
| Signal Ts 3 | Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten |
VI. Langsamfahrsignale (Lf) |
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| Absatz (23 ) | |
| Signal Lf 1 | Langsamfahrscheibe |
| Signal Lf 2 | Anfangscheibe |
| Signal Lf 3 | Endscheibe |
| Signal Lf 4 | Geschwindigkeitstafel |
| Signal Lf 5 | Anfangtafel |
| Signal Lf 6 | Geschwindigkeits-Ankündesignal |
| Signal Lf 7 | Geschwindigkeitssignal |
VII. Schutzsignale (Sh) |
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| Absatz (24 ) | |
| Signal Sh 0 | Halt! Fahrverbot |
| Signal Sh 1 | Fahrverbot aufgehoben |
| Signal Sh 2 | Schutzhalt |
| Signal Sh 3 | Kreissignal |
| Signal Sh 5 | Horn- und Pfeifsignal |
VIII. Signale für den Rangierdienst (Ra) |
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| Absätze (26 ) und (27) | |
A. Rangiersignale |
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| Absatz (28 ) | |
| Signal Ra 1 | Wegfahren |
| Signal Ra 2 | Herkommen |
| Signal Ra 3 | Aufdrücken |
| Signal Ra 4 | Abstoßen |
| Signal Ra 5 | Rangierhalt |
B. Abdrücksignale |
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| Absätze (29 ) bis (31) | |
| Signal Ra 6 | Halt! Abdrücken verboten |
| Signal Ra 7 | Langsam abdrücken |
| Signal Ra 8 | Mäßig schnell abdrücken |
| Signal Ra 9 | Zurückziehen |
C. Sonstige Signale für den Rangierdienst |
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| Signal Ra 10 | Rangierhalttafel |
| Signal Ra 11 | Wartezeichen |
| Signal Ra 12 | Grenzzeichen |
| Signal Ra 13 | Isolierzeichen |
IX. Weichensignale (Wn) |
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| Absätze (32 ) und (33) | |
Signale für einfache Weichen und einfache Kreuzungsweichen |
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| Signal Wn 1 | Gerader Zweig |
| Signal Wn 2 | Gebogener Zweig |
Signale für doppelte Kreuzungsweichen |
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| Signal Wn 3 | Gerade von links nach rechts |
| Signal Wn 4 | Gerade von rechts nach links |
| Signal Wn 5 | Bogen von links nach rechts |
| Signal Wn 6 | Bogen von rechts nach links |
X. Signale für das Zugpersonal (Zp) |
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| Absatz (35 ) | |
A. Signale des Triebfahrzeugführers |
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| Absatz (36 ) | |
| Signal Zp 1 | Achtungssignal |
| Signal Zp 2 | Handbremsen mäßig anziehen |
| Signal Zp 3 | Handbremsen stark anziehen |
| Signal Zp 4 | Handbremsen lösen |
| Signal Zp 5 | Notsignal |
B. Bremsprobe signale |
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| Absätze (37 ) und (38) | |
| Signal Zp 6 | Bremse anlegen |
| Signal Zp 7 | Bremse lösen |
| Signal Zp 8 | Bremse in Ordnung |
C. Abfahr signal |
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| Signal Zp 9 | Abfahren |
D. Ruf signale |
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| Signal Zp 11 | Kommen |
| Signal Zp 12 | Grenzzeichenfrei |
XI. Fahrleitungssignale (El) |
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| Absätze (41 ) und (42) | |
| Signal El 1 | Ausschaltsignal |
| Signal El 2 | Einschaltsignal |
| Signal El 3 | "Bügel ab"-Ankündesignal |
| Signal El 4 | "Bügel ab"-Signal |
| Signal El 5 | "Bügel an"-Signal |
| Signal El 6 | Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern |
XII. Signale an Zügen (Zg) |
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| Absatz (43 ) | |
| Signal Zg 1 | Spitzensignal |
| Signal Zg 2 | Schlußsignal |
| Absatz (43a ) | |
XIII. Signale an einzelnen Fahrzeugen (Fz) |
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| Absatz (44 ) | |
| Signal Fz 1 | Rangierlokomotivsignal |
| Signal Fz 2 | Gelbe Fahne |
XV. Rottenwarnsignale (Ro) |
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| Absatz (46 ) | |
| Signal Ro 1 | Vorsicht! Im Nachbargleis nähern sich Fahrzeuge |
| Signal Ro 2 | Arbeitsgleise räumen |
| Signal Ro 3 | Arbeitsgleise schnellstens räumen |
| Signal Ro 4 | Fahnenschild |
XVI. Nebensignale (Ne) |
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| Signal Ne 1 | Trapeztafel |
| Signal Ne 2 | Vorsignaltafel |
| Absatz (46a ) | |
| Signal Ne 3 | Vorsignalbaken |
| Signal Ne 4 | Schachbrettafel |
| Signal Ne 5 | Haltetafel |
| Signal Ne 6 | Haltepunkttafel |
| Signal Ne 7 | Schneepflugtafel |
XVII. Signale für Bahnübergänge (Bü) |
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| Absatz (46b ) | |
| Signal Bü 0 | Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung |
| Signal Bü 1 | Der Bahnübergang darf befahren werden |
| Signal Bü 2 | Rautentafel |
| Absatz (46c ) | |
| Signal Bü 3 | Merktafel |
| Signal Bü 4 | Pfeiftafel |
| Signal Bü 5 | Läutetafel |
Abschnitt C : Künftig wegfallende Signale |
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1. Allgemeine BestimmungenAbsatz (47 ) |
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2. Von den Bestimmungen in Abschnitt B abweichende Signale |
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I. Signale an Zügen (Zg) |
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| Signal Zg 102 | Vereinfachtes Schlußsignal |
II. Signale für Bahnübergänge (Bü) |
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| Signal Bü 100 | Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung |
| Signal Bü 101 | Der Bahnübergang darf befahren werden |
| Signal Bü 102 | Rautentafel |
| Signal Bü 103 | Merktafel |
| Absatz (48 ) | [ hier formal eingefügt gemäß Maßgabe zum
Einigungsvertrag: ] Bestimmungen der DV 301 [ nicht aufgenommen ] |
3. Im Abschnitt B nicht enthaltene Signale |
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| Signal Ne 8 | Gefahranstrich |
4. [ Anpassungsbestimmung zu den Maßgaben des Einigungsvertrages ] |
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Die Eisenbahn-Signalordnung (ESO) gilt für die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die Signale der ESO müssen mindestens in dem Umfang angewandt werden, den die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnungen (EBO und ESBO) vorschreiben.
Abweichungen von der ESO können im Einzelfall zulassen
Von der ESO abweichende Signale mit vorübergehender Gültigkeit kann bei Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen die zuständige oberste Landesverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, genehmigen.
Anweisungen zur Durchführung der ESO können bei Eisenbahnen des Bundes vom Eisenbahn-Bundesamt, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen von der obersten Landesverkehrsbehörde erlassen werden. Die Anweisungen und ihre Änderungen sind dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen rechtzeitig vor Inkrafttreten zur Kenntnis zu geben.
Die Signale der ESO dürfen nur in den vorgeschriebenen Formen, Farben und Klangarten und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend. Die Abbildungen dienen zur Erläuterung.
Die Nachtzeichen der Formsignale sind mit dem Eintritt der Dämmerung bis zum Eintritt voller Tageshelle anzuwenden. Bei unsichtigem Wetter sind die Nachtzeichen in jedem Fall so lange anzuwenden, bis die Tageszeichen auf eine Entfernung von 100 m zweifelsfrei zu erkennen sind.
Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich.
Hauptsignale zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt befahren werden darf. Das Signal Hp 0 gilt für Zug- und Rangierfahrten. Die Signale Hp 1 und Hp 2 gelten nur für Zugfahrten.
Die Signale sind entweder Formsignale und zeigen ein oder zwei Flügel als Tageszeichen und ebenso viele Lichter als Nachtzeichen, oder sie sind Lichtsignale mit ein oder zwei Lichtern als Tages- und Nachtzeichen.
(aufgehoben)
Ein Lichthauptsignal kann mit einem Lichtvorsignal für ein folgendes Hauptsignal an einem Signalträger vereinigt sein. Das Hauptsignal befindet sich dann über dem Vorsignal. Wenn mehrere solcher Signale einander folgen, stehen sie in festgelegten Abständen. Der Abstand zwischen ihnen beträgt in der Regel 1000 bis 1300 m.
| Formsignal | Lichtsignal | |
| Tageszeichen | Nachtzeichen | |
| Der Signalflügel - bei zweiflügligen Signalen der obere Flügel - zeigt waagerecht nach rechts. | Ein rotes Licht. | Ein rotes Licht oder zwei rote Lichter waagerecht nebeneinander. |
| Formsignal | Lichtsignal | |
| Tageszeichen | Nachtzeichen | |
| Der Signalflügel - bei zweiflügligen Signalen der obere Flügel - zeigt schräg nach rechts aufwärts. | Ein grünes Licht. | Ein grünes Licht. |
| Formsignal | Lichtsignal | |
| Tageszeichen | Nachtzeichen | |
| Zwei Signalflügel zeigen schräg nach rechts aufwärts. | Ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht. | Ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht. |
Vorsignale zeigen an, welches Signalbild am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist. Das Signal Vr 0 kann auch ein Schutzsignal (Sh 0 und Sh 2) ankündigen.
Die Vorsignale sind entweder ortsfeste Form- oder Lichtsignale oder Wärtersignale.
Die Vorsignale stehen in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem zugehörigen Signal. Stehen sie in einem kürzeren Abstand, so wird dies besonders angezeigt.
Die ortsfesten Formvorsignale zeigen in der Regel eine um eine waagerechte Achse klappbare gelbe runde Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand, unter der sich zur Ankündigung des Signals Hp 2 ein beweglicher gelber, schwarzgerahmter pfeilförmiger Flügel mit weißem Rand befinden kann. Als Nachtzeichen sind zwei nach rechts steigende Lichter sichtbar.
Die Lichtvorsignale zeigen zwei nach rechts steigende Lichter.
Die Wärtervorsignale zeigen die senkrechte runde Scheibe wie bei ortsfesten Formvorsignalen, jedoch unbeweglich und ohne Flügel, bei Nacht zwei gelbe nach rechts steigende Lichter.
| Formsignal | Lichtsignal | |
| Tageszeichen | Nachtzeichen | |
| Die runde Scheibe steht senkrecht. Wo ein Flügel vorhanden ist, zeigt er senkrecht nach unten. | Zwei gelbe Lichter nach rechts steigend. | Zwei gelbe Lichter nach rechts steigend. |
| Formsignal | Lichtsignal | |
| Tageszeichen | Nachtzeichen | |
| Die runde Scheibe liegt waagerecht. Wo ein Flügel vorhanden ist, zeigt er senkrecht nach unten. | Zwei grüne Lichter nach rechts steigend. | Zwei grüne Lichter nach rechts steigend. |
| Formsignal | Lichtsignal | |
| Tageszeichen | Nachtzeichen | |
| Die runde Scheibe steht senkrecht, der Flügel zeigt schräg nach rechts abwärts. | Ein gelbes Licht und nach rechts steigend ein grünes Licht. | Ein gelbes Licht und nach rechts steigend ein grünes Licht. |
Haupt- und Vorsignalverbindungen sind nur bei Stadtschnellbahnen auf eigenem Bahnkörper (S-Bahnen) vorhanden.
Eine Haupt- und Vorsignalverbindung ist ein Lichtsignal besonderer Art, das Haupt- und Vorsignal auf einem Signalschirm nebeneinander vereinigt. Die linken Lichter entsprechen den Hauptsignalbildern Hp 0, Hp 1 oder Hp 2 und geben an, ob der anschließende Gleisabschnitt von einem Zug befahren werden darf. Die rechten Lichter entsprechen den Vorsignalbildern Vr 0, Vr 1 oder Vr 2 zu dem am nächsten Sv-Signal leuchtenden Hauptsignalbild.
Zwei gelbe Lichter waagerecht nebeneinander.
Zwei grüne Lichter waagerecht nebeneinander.
Ein grünes, rechts daneben in gleicher Höhe ein gelbes Licht.
Links ein grünes, rechts in gleicher Höhe ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht.
Links ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht, rechts in Höhe des oberen linken Lichts ein grünes Licht.
Links ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht, rechts daneben in gleicher Höhe die gleichen Lichter.
Links ein grünes, senkrecht darunter ein gelbes Licht, rechts in Höhe des oberen linken Lichts ein gelbes Licht.
Zusatzsignale ersetzen einen schriftlichen Befehl oder ergänzen die durch Signale erteilten Fahraufträge.
Drei weiße Lichter in Form eines A.
Ein weißleuchtender Buchstabe.
Ein gelbleuchtender Buchstabe.
| Formsignal | Lichtsignal |
| Eine weiße Kennziffer auf dreieckiger schwarzer Tafel mit weißem Rand. Die Tafel steht in der Regel auf der Spitze; bei beschränktem Raum kann die Spitze nach oben zeigen. | Eine weißleuchtende Kennziffer. |
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.
| Lichtsignal | |
| Eine gelbleuchtende Kennziffer. Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist. |
| Formsignal | Lichtsignal |
| Eine weiße, rotgeränderte dreieckige Scheibe mit schwarzem K. | Ein weißleuchtender Winkel mit der Spitze nach oben. |
| Formsignal | Lichtsignal |
| Eine weiße, rotgeränderte rechteckige Scheibe in schräger Lage nach unten mit schwarzem L. | Ein weißleuchtender Winkel mit der Spitze nach unten. |
| Lichtsignal | |
| Ein weißleuchtender schräger Lichtstreifen, dessen Enden senkrecht nach oben und unten abgebogen sind. |
| Lichtsignal | |
| Drei gelbe Lichter in Form eines V. |
| Lichtsignal | |
| Drei blinkende weiße Lichter in Form eines A. |
Das Signal Zs 8 zeigt außerdem an, daß am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeigefahren werden darf.
Die Signale gelten für Schiebelokomotiven, die von der freien Strecke aus zurückkehren, und für Sperrfahrten, die zum Ausgangsbahnhof zurückkehren.
Um 90° nach rechts umgelegtes weißes T auf schwarzer Rechteckscheibe.
Quadratische, auf der Spitze stehende weiße Scheibe mit schwarzem Rand.
Auf Signal Ts 2 ein schwarzer nach rechts steigender Streifen.
Die Langsamfahrsignale dienen zur Kennzeichnung von Langsamfahrstellen. Vorübergehende Langsamfahrstellen sind bei Eisenbahnen des Bundes in der Regel durch Anfang- und Endscheibe (Signale Lf 2 und Lf 3) gekennzeichnet.
| Tageszeichen | Nachtzeichen |
| Eine auf der Spitze stehende dreieckige gelbe Scheibe mit weißem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. | Unter dem beleuchteten Tageszeichen zwei schräg nach links steigende gelbe Lichter. Bei beschränktem Raum befinden sich die Lichter vor dem Tageszeichen. Auf NE, die mit höchstens 50 km/h befahren werden, kann auch das Tageszeichen verwendet werden. Die oberste Landesverkehrsbehörde kann die Anwendung des Tageszeichens auch bei Geschwindigkeiten über 50 km/h genehmigen. |
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende gelbe Scheibe mit weißem Rand und schwarzem A.
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Scheibe mit schwarzem E.
Eine auf der Spitze stehende dreieckige weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.
Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Tafel mit schwarzem A.
Eine auf der Spitze stehende, schwarz und weiß umrandete dreieckige gelbe Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit vom Signal Lf 7 ab zugelassen ist.
Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.
Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, daß der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.
Schutzsignale dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen.
Die Schutzsignale gelten für Zug- und Rangierfahrten.
| Formsignal | Lichtsignal |
| Ein waagerechter schwarzer Streifen in runder weißer Scheibe auf schwarzem Grund. | Zwei rote Lichter waagerecht nebeneinander. |
| Formsignal | Lichtsignal |
| Ein nach rechts steigender schwarzer Streifen auf runder weißer Scheibe. | Zwei weiße Lichter nach rechts steigend. |
| Tageszeichen | Nachtzeichen |
| Eine rechteckige rote Scheibe mit weißem Rand. | Ein rotes Licht am Tageszeichen oder am Ausleger des Wasserkrans. |
| Tageszeichen | Nachtzeichen |
| Eine rot-weiße Signalfahne, irgendein Gegenstand oder der Arm wird im Kreis geschwungen. | Eine Laterne, möglichst rot abgeblendet, oder ein leuchtender Gegenstand wird im Kreis geschwungen. |
Mehrmals nacheinander drei kurze Töne.
Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierabteilungen den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen sowie Zügen und Rangierabteilungen bestimmte Hinweise zu geben.
Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören
Die Rangiersignale werden vom Rangierleiter gegeben.
Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Ein langer Ton
und mit dem Arm
| Tageszeichen | Nachtzeichen |
| Senkrechte Bewegung des Arms von oben nach unten. | Senkrechte Bewegung der Laterne von oben nach unten. |
Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Zwei mäßig lange Töne
und mit dem Arm
| Tageszeichen | Nachtzeichen |
| Langsame waagerechte Bewegung des Arms hin und her. | Langsame waagerechte Bewegung der Laterne hin und her. |
Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Zwei kurze Töne schnell nacheinander
und mit den Armen
| Tageszeichen | Nachtzeichen |
| Beide Arme in Schulterhöhe nach vorn heben und die flach ausgestreckten Hände wiederholt einander nähern. | Wie am Tage, in der einen Hand eine Laterne. |
Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Zwei lange Töne und ein kurzer Ton
und mit dem Arm
| Tageszeichen | Nachtzeichen |
| Zweimal eine waagerechte Bewegung des Arms vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten. | Zweimal eine waagerechte Bewegung der Laterne vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten. |
Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Drei kurze Töne schnell nacheinander
und mit dem Arm
| Tageszeichen | Nachtzeichen |
| Kreisförmige Bewegung des Arms. | Kreisförmige Bewegung der Handlaterne. |
Die Abdrücksignale dienen der Verständigung beim Rangieren am Ablaufberg; sie können Form- oder Lichtsignale sein.
Die Formsignale bestehen aus einem um den Mittelpunkt einer runden Scheibe drehbaren Balken, der bei Dunkelheit beleuchtet wird. Die runden Scheiben der Formsignale sind weiß oder schwarz.
Bei den Lichtsignalen wird das Signalbild durch weiße Lichtstreifen auf einem dunklen Signalschirm dargestellt. Die Lichtstreifen können auch aus mehreren Lichtern gebildet sein.
| Formsignal | Lichtsignal |
| Ein waagerechter weißer Balken mit schwarzem Rand. | Ein waagerechter weißer Lichtstreifen. |
| Formsignal | Lichtsignal |
| Ein weißer Balken mit schwarzem Rand schräg nach rechts aufwärts. | Ein weißer Lichtstreifen schräg nach rechts aufwärts. |
| Formsignal | Lichtsignal |
| Ein senkrechter weißer Balken mit schwarzem Rand. | Ein senkrechter Lichtstreifen. |
| Lichtsignal | |
| Ein senkrechter Lichtstreifen, vom oberen Ende nach rechts abzweigend ein waagerechter Lichtstreifen. |
Eine oben halbkreisförmig abgerundete weiße Tafel mit schwarzer Aufschrift "Halt für Rangierfahrten".
Ein gelbes W mit schwarzem Rand.
Ein rot-weißes Zeichen.
Auf weißem Grund einer blauer Pfeil.
Weichensignale zeigen an, für welchen Fahrweg die Weiche gestellt ist.
Die Weichensignale sind entweder rückstrahlend oder, wenn der Betrieb es erfordert, bei Dunkelheit beleuchtet.
Ein auf der Schmalseite stehendes weißes Rechteck auf schwarzem Grund.
Ein weißer Pfeil oder Streifen auf schwarzem Grund zeigt entsprechend der Ablenkung schräg nach links oder rechts aufwärts.
Eine runde weiße Scheibe auf schwarzem Grund.
Eine nach links oder rechts geöffnete Sichel auf runder weißer Scheibe mit schwarzem Grund.
Die Bezeichnungen links und rechts in der Signalbedeutung geben an, daß die Weiche für die Fahrt in den oder aus dem entsprechenden Zweig steht.
Die Pfeile oder Streifen bilden eine von links nach rechts steigende Linie.
Die Pfeile oder Streifen bilden eine von rechts nach links steigende Linie.
Die Pfeile oder Streifen bilden einen nach links geöffneten rechten Winkel.
Die Pfeile oder Streifen bilden einen nach rechts geöffneten rechten Winkel.
Zu den Signalen für das Zugpersonal gehören
Die hörbaren Signale werden mit der Pfeife oder der sie ersetzenden Einrichtung des Fahrzeugs gegeben.
Ein mäßig langer Ton.
Ein kurzer Ton.
Drei kurze Töne schnell nacheinander.
Zwei mäßig lange Töne nacheinander.
Mehrmals drei kurze Töne schnell nacheinander.
Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an luftgebremsten Zügen und Rangierabteilungen. Sie werden auch bei Bremsprüfungen angewandt.
Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben.
| Handsignal | Lichtsignal | |
| Tageszeichen | Nachtzeichen | |
| Beide Hände werden über dem Kopf zusammengeschlagen. | Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals mit der rechten Hand in einem Halbkreis gehoben und senkrecht schnell gesenkt. | Ein weißes Licht. |
| Handsignal | Lichtsignal | |
| Tageszeichen | Nachtzeichen | |
| Eine Hand wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen. | Die weißleuchtende Handlaterne wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen. | Zwei weiße Lichter senkrecht übereinander. |
| Handsignal | Lichtsignal | |
| Tageszeichen | Nachtzeichen | |
| Eine Hand wird senkrecht hochgehalten. | Die weißleuchtende Handlaterne wird senkrecht hochgehalten. | Drei weiße Lichter senkrecht übereinander. |
| Handsignal | Lichtsignal | |
| Tageszeichen | Nachtzeichen | |
| Eine runde weiße Scheibe mit grünem Rand oder das Nachtzeichen des Signals oder bei den NE auch das Hochhalten einer Hand. |
Ein grünes Licht. | Ein grünleuchtender Ring. |
Ein langer, ein kurzer und ein langer Ton
oder
ein langes, ein kurzes und ein langes Lichtzeichen.
Zwei kurze, ein langer und ein kurzer Ton.
(aufgehoben)
(aufgehoben)
Die Fahrleitungssignale kennzeichnen Fahrleitungs-Schutzstrecken, Fahrleitungs-Unterbrechungen, gestörte Fahrleitungs-Abschnitte und das Ende der Fahrleitung.
Die Fahrleitungssignale bestehen aus einer auf der Spitze stehenden, weiß- und schwarzumrandeten blauen quadratischen Tafel mit weißen Signalzeichen.
Ein zerlegtes weißes U.
Ein geschlossenes weißes U.
Zwei in der Höhe gegeneinander versetzte weiße Streifen.
Ein waagerechter weißer Streifen.
Ein senkrechter weißer Streifen.
Ein auf der Spitze stehender quadratischer weißer Rahmen mit innenliegendem weißen Quadrat.
Die Signale kennzeichnen Züge und auf die freie Strecke übergehende Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb.
[vgl. hierzu auch § 2 der Verordnung zur Einführung eines einheitlichen Spitzensignals vom 26. Juli 1957]
| Tageszeichen | Nachtzeichen | |
| Kein besonderes Signal |
a) |
Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dies ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, drei weiße Lichter in Form eines A (Dreilicht-Spitzensignal) |
b) |
Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dies nicht ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, zwei weiße Lichter in gleicher Höhe | |
| Tageszeichen | Nachtzeichen |
| Am letzten Fahrzeug eine viereckige rot-weiße Tafel oder zwei viereckige rot-weiße Tafeln oder das Nachtzeichens des Signals. |
Am letzten Fahrzeug ein rotes Licht oder zwei rote Lichter oder zwei rückstrahlende Tafeln des Tageszeichens. Das Nachtzeichen mit rotem Licht darf blinken. |
Das Schlußsignal braucht nur von hinten sichtbar zu sein. Bei Verwendung von zwei Zeichen müssen diese in gleicher Höhe stehen.
Die Signale kennzeichnen
| Tageszeichen | Nachtzeichen |
| Kein besonderes Signal. | Vorn und hinten ein weißes Licht, in der Regel in Höhe der Puffer. Satt dessen kann auch das Signal Zg 1a geführt werden; es muß geführt werden, wenn Bahnübergänge ohne technische Sicherung oder ohne Sicherung durch Posten befahren werden. |
| Tageszeichen | Nachtzeichen |
| An jeder Langseite des Wagens eine gelbe Fahne oder gelbe Tafel. | Das Tageszeichen; außerdem der Wagen nach außen erkennbar im Innern beleuchtet. |
(aufgehoben)
Rottenwarnsignale geben den im Gleis oder in dessen Nähe beschäftigten Personen Weisungen über ihr Verhalten bei Annäherung von Fahrzeugen.
Mit dem Horn ein langer Ton als Mischklang aus zwei verschieden hohen Tönen.
Mit dem Horn zwei lange Töne nacheinander in verschiedener Tonlage.
Mit dem Horn mindestens fünfmal je zwei kurze Töne nacheinander in verschiedener Tonlage.
Einen weißes Fahnenschild mit schwarzem Rand.
Eine weiße Trapeztafel mit schwarzem Rand an schwarz und weiß schräg gestreiftem Pfahl.
Eine schwarzgeränderte weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen Winkeln, die sich mit der Spitze berühren.
Die Vorsignaltafel kann auch allein stehen
Mehrere aufeinanderfolgende viereckige weiße Tafeln mit einem oder mehreren nach rechts steigenden schwarzen Streifen, deren Anzahl in Fahrtrichtung abnimmt. Bei Dunkelheit und unsichtigem Wetter können zusätzlich rückstrahlende weiße Streifen erscheinen, deren Anzahl und Anordnung den schwarzen Streifen entspricht.
Eine viereckige, schachbrettartig schwarz und weiß gemusterte Tafel.
Eine hochstehende weiße Rechteckscheibe mit schwarzem Rand und
schwarzem H
oder
eine hochstehende schwarze Rechteckscheibe mit weißem H
Eine schräg zum Gleis gestellte waagerechte weiße Tafel mit drei schwarzen Schrägstreifen.
Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach oben.
Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach unten.
Die Überwachungssignale Bü 0 / Bü 1 sowie die Signale Bü 2 und Bü 3 stehen vor Bahnübergängen mit Blinklichtern oder Lichtzeichen (mit oder ohne Halbschranken), die Signale Bü 4 und Bü 5 stehen vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung.
Eine runde gelbe Scheibe in einer gelben Umrahmung über einem schwarz-weiß
schräg gestreiften Mastschild.
Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.
Ein blinkendes weißes Licht über einer runden gelben Scheibe in einer gelben Umrahmung über einem schwarz-weiß schräg gestreiften Mastschild.
Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.
Eine rechteckige schwarze Tafel mit vier auf den Spitzen übereinander stehenden rückstrahlenden weißen Rauten.
Die Rautentafel kann bei Eisenbahnen des Bundes mit einem weißen rückstrahlenden Rand versehen sein.
Eine schwarz-weiß waagerecht gestreifte rückstrahlende Tafel.
Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem P
oder
eine rechteckige schwarze Tafel mit weißem Rand und weißem P.
Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem L.
Der Abschnitt C enthält die von den Bestimmungen in Abschnitt B in Form oder Bedeutung abweichenden oder dort nicht enthaltenen Signale, die mit Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen während einer Übergangszeit verwendet werden dürfen.
| EB und NE |
Tageszeichen
Hinten am letzten Fahrzeug eine runde rote Scheibe mit weißem Rand.
| EB und NE |
Ein gelbes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden
Mastschild.
Das gelbe Licht kann bei den NE auf Strecken mit einer zulässigen
Geschwindigkeit bis zu 60 km/h entfallen.
| EB und NE |
Ein blinkendes weißes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften
Mastschild
oder
ein blinkendes weißes Licht über einem gelben Licht und einem schwarz-weiß
schräg gestreiften Mastschild.
| EB und NE |
Eine rechteckige schwarze Tafel mit vier auf den Spitzen übereinander stehenden weißen Rauten.
| EB und NE |
Eine schwarz-weiß waagerecht gestreifte Tafel.
[ An dieser Stelle folgen formal die weiter geltenden Bestimmungen der DV 301 gemäß der vor der Einführungsverordnung aufgenommenen Maßgabe zum Einigungsvertrag ]
Die Gegenstände sind durch einen weißen Anstrich gekennzeichnet.
Von den dem Absatz 48 nach Maßgabe von Anlage I Kapitel XI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1099) angefügten Signalen der DV 301 der Deutschen Reichsbahn sind ab 18. Dezember 1995 die Signale
nicht mehr anzuwenden.
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